Leistungsbewertungskonzept des GaW
Ziel des Leistungsbewertungskonzeptes ist, die Kriterien der Leistungsbewertung transparent zu machen und die Gespräche über Schulnoten zu versachlichen. Das Leistungsbewertungskonzept gilt in Verbindung mit den in den Kernlehrplänen bzw. Lehrplänen verankerten Kompetenzerwartungen.
Folgende Aspekte werden hierbei berücksichtigt:
Regelungen für Abschlussprüfungen sind hier nicht dargestellt, da sie vollständig durch Gesetze vorgegeben sind.
Gesetzliche Vorgaben
Im Schulgesetz des Landes NRW sowie in den Prüfungsordnungen und weiteren Erlassen sind die verpflichtenden Grundlagen der Leistungsbewertung geregelt. Die Wichtigsten sind hier zusammengestellt.
Grundsätze der Leistungsbewertung
Leistungsbewertung und Klassenarbeiten in der Unter- und Mittelstufe
- §6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI)
Leistungsbewertung in der Oberstufe
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe (APO GOSt), 3. Abschnitt: Leistungsbewertung
Bewertung und Anzahl von schriftlichen Arbeiten
Die schriftlichen Arbeiten bezeichnen die Klassenarbeiten der Unter- und Mittelstufe und die Klausuren der Oberstufe (bzw. deren gesetzlich geregelten Ersatzleistungen).
Die Transparenz der Bewertung wird durch einen Erwartungshorizont und eine ausführliche Nachbesprechung der schriftlichen Arbeit gewährleistet.
In der Mittelstufe werden die Erwartungshorizonte sukzessive denen der zentralen Prüfung (ZP 10) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeglichen.
In der Qualifikationsphase der Oberstufe werden die Erwartungshorizonte sukzessive denen des Zentralabiturs angeglichen.
Anzahl Klassenarbeiten Sek.I, Sj. 23/24
Stufe/Fach | Englisch 1Hj./2.Hj. | Mathematik 1Hj./2.Hj. | Deutsch 1Hj./2.Hj. | Französisch 1Hj./2.Hj. | Latein 1Hj./2.Hj. |
---|---|---|---|---|---|
7 | 2/3 | 2/3 | 2/3 | 3*/3 | 2/3 |
8 | 2/2 + LS | 2/2 + LS | 2/2 + LS | 2/2 | 2/2 |
9 | 2/2 | 2/2 | 2/2 | 2/2 | 2/2 |
10 | 2**/1 | 2/1 | 2/1 | 2/2 | 2/2 |
*erste Klassenarbeit ist eine mündliche Prüfung
**zweite Klassenarbeit ist eine mündliche Prüfung
LS: Lernstand
In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Stufe EF) wird pro Halbjahr in den Klausurfächern eine Klausur geschrieben. In Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen werden zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben
In der Qualifikationsphase (Stufen Q1 und Q2) werden in allen Klausurfächern zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben.
Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht
Der Bewertungsbereich der „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Diese werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem auf der Grundlage von Beobachtungen von Handlungen der Schülerinnen und Schüler bewertet.
Bestandteile der sonstigen Mitarbeit sind in der Regel:
- Aktive Beteiligung am Unterrichtsgespräch
- Vortragen, Besprechen und Auswerten von Hausaufgaben im Unterricht. „Hausaufgaben werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung“ (s. RdErl. d. MfSW v. 05.05.2015, 4.5). Die Nichtanfertigung von Hausaufgaben stellt einen Verstoß gegen § 42 (3) Schulgesetz dar.
- Richtiger Gebrauch der deutschen Sprache und Fachsprache (s. APO SI §6 (6) und entsprechende Vorgaben der Fachlehrpläne)
- Konstruktive (Mit-)Arbeit bei Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten
- Schriftliche Überprüfungen (Tests)
- Präsentationen
- Durchführung und Vorstellung von Unterrichtsprojekten
Die Ergänzung und Gewichtung der Bestandteile der sonstigen Mitarbeit für die Leistungsbeurteilung erfolgt durch die Fachkonferenzen.
Anhaltspunkte zur Bewertung der „mündlichen Leistungen“ in der Unter- und Mittelstufe (Noten) und Oberstufe (Punkte)
Die folgende Tabelle soll Beispiele geben, wie beobachtetes Unterrichtsverhalten sich in der Leistungsbewertung niederschlagen kann.
Verhalten der Schülerin oder des Schülers im Unterricht | Notendefinition | Bewertung |
---|---|---|
S. arbeitet fast immer freiwillig mit. Sie/er erkennt Probleme und Fragestellungen und ordnet diese in größere Zusammenhänge ein. Sie/er beurteilt sachgerecht und ausgewogen und trägt mit eigenständiger Leistung zu Problemlösungen bei. Die Darstellung von Inhalten, Zusammenhängen und Lösungen ist sprachlich klar und angemessen. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über den Unterricht hinausreichen. | Die Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maße. | Note: sehr gut Punkte: 13-15 |
S. arbeitet häufig freiwillig mit. Sie/er versteht schwierige Sachverhalte und stellt Zusammenhänge innerhalb der Unterrichtsreihe her. Sie/er unterscheidet bei Problemlösungen zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. | Die Leistung entspricht den Anforderungen voll. | Note: gut Punkte: 10-12 |
S. arbeitet regelmäßig freiwillig mit. Die Wiedergabe von Fakten und Zusammenhängen des Unterrichtsstoffes ist im Wesentlichen richtig. | Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. | Note: befriedigend Punkte:7-9 |
S. arbeitet nur gelegentlich freiwillig mit. Ihre/seine Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten aus dem unmittelbar behandeltem Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig. | Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen den noch Anforderungen. | Note: ausreichend Punkte:4-6 |
S. arbeitet im Unterricht freiwillig kaum mit. Ihre/seine Äußerungen erfolgen nach Aufforderung, sind nur ansatzweise richtig und gehen kaum auf Zusammenhänge ein. | Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. | Note: mangelhaft Punkte: 1-3 |
S. arbeitet im Unterricht nicht freiwillig mit. Ihre/seine Äußerungen nach Aufforderung sind falsch. | Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. | Note: ungenügend Punkte: 0 |
Gewichtung von schriftlichen Arbeiten und sonstiger Leistungen im Unterricht
„Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.“ (Schulgesetz NRW, §48 (2). In der Regel gehen beide Bereiche zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Hierbei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Bewertungszeitraum zu berücksichtigen.
Fachspezifische Regelungen der Leistungsbewertung
Unter den folgenden Links sind Ergänzungen und fachbezogene Hinweise zur Leistungsbewertung in einigen Fächern zu finden.